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Seit 2009 kann man sowohl eine GmbH, als auch eine UG unter Verwendung eines Standard-Gründungsprotokolls beim Notar errichten. Seitdem sind die Gebühren für beide Rechtsformen günstiger geworden.

Dennoch kursiert das Gerücht, eine GmbH Gründung sei teuer, während die UG viel günstiger sei.

Der einzige Unterschied zwischen beiden Rechtsformen ist jedoch: Die Beurkundung des Gründungsprotokolls kostet (bei mehreren Gesellschaftern) bei der GmbH 168 Euro und bei der UG 84 Euro. Ist bei der Gründung nur ein Gesellschafter beteiligt, fällt jeweils nur die Hälfte an.

Ergebnis: Die Einsparung bei der UG-Gründung gegenüber der GmbH beläuft sich bei einer Ein-Mann-Gesellschaft auf gerade einmal 42 Euro!

Kapital-Aufbringung: Ja, es stimmt, man muss in eine GmbH mindestens 12.500 Euro Kapital einzahlen. Aber das Geld ist ja nicht blockiert, wie viele glauben, sondern kann von der GmbH sofort für ihren Geschäftsbetrieb ausgegeben werden.

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