Unternehmer kommen vermehrt auf die „clevere“ Idee, in der 2015er-Bilanz Sonderabschreibungen auf VW-Geschäftswagen anzusetzen, weil diese Autos wegen der manipulierten Abgassoftware nun angeblich schwerer verkäuflich sind.
Derartige Ansinnen will die Bundesregierung jedoch gleich im Keim ersticken: In einer Mitteilung vom 18. Dezember 2015 heißt es, dass man VW-Autos genauso wie alle anderen Autos nur ganz normal abschreiben könne. Es könnte zwar wohl sein, dass der so genannte „Teilwert“ zum 31. Dezember 2015 wegen der manipulierten Abgaswerte etwas niedriger sei. Aber da der VW-Konzern versprochen habe, alles kostenlos nachzubessern, sei die Wertminderung nur vorübergehend und würde keinerlei außerplanmäßige Abschreibung rechtfertigen. (BT-Drucksache 18/7126)
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß