Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Sind Bestechungsgelder eigentlich steuerfrei? Und was ist, wenn man beim Annehmen von Schmiergeld erwischt wird?

Niemand, der bestochen wird, wird das freiwillig in seiner Steuererklärung angeben. Aber steuerfrei sind Bestechungsgelder deswegen noch lange nicht. Wenn man erwischt wird, holt das Finanzamt die Besteuerung nach. Noch spannender ist freilich die Frage, ob man die Rückzahlung der Gelder oder Schadensersatz absetzen kann. Ein Urteil des höchsten deutschen  Finanzgerichts klärt nun diese kurios anmutenden Fragen.

Der Fall lag so: Eine korrupte Führungskraft hatte von einem Lieferanten ihres Arbeitgebers 1,2 Millionen Bestechungsgeld kassiert. Die ganze Sache kam Jahre später heraus, und sie musste das Geld an den Arbeitgeber zahlen.

Harte steuerliche Auswirkung: Der Erhalt des Bestechungsgelds muss als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Die Zahlung an den Arbeitgeber jedoch ist ein „Verlust aus sonstigen Einkünften“. Ein solcher darf allerdings nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Das heißt also: Der Erhalt wird versteuert, die Zahlung kann nicht abgesetzt werden (BFH, 16.06.15, IX R 26/14, DStR 15, 2321). Der Bestochene wurde also nicht nur bestraft, sondern wahrscheinlich sogar ruiniert.

Ihr Steuerberater Frankenthal

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader