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Damit Sie den Vorsteuerabzug haben, müssen Rechnungen an Ihr Unternehmen adressiert sein. Bei normalen Rechnungen von Lieferanten ist das nie ein Problem.

Problem bei Amazon und anderen Onlineshops: Mitarbeiter, die für das Unternehmen bestellen, geben manchmal ihren eigenen Namen ein.

Unproblematische Variante: Rechnung geht an: „Muster GmbH, z. Hd. Herrn Meier“. Problematische Variante: Rechnung geht an „Stefan Meier, Muster GmbH“. An wen ist in diesem Fall die Rechnung gerichtet? Eine völlig unnötige offene Flanke für den nächsten Betriebsprüfer.

Ähnliches Problem bei Hotelrechnungen auf Dienstreisen: Auch hier sollte nicht der Mitarbeitername, sondern der Firmenname auf der Rechnung erscheinen. Übrigens: Bis 150 Euro brutto ist überhaupt kein Rechnungs­adressat notwendig. Und kein Name ist besser als der Mitarbeitername.

Fazit: Rechnungen müssen an Ihr Unternehmen adressiert sein oder bis 150 Euro brutto ohne Adressat sein. Die schlechteste Variante ist ein Mitarbeitername in der ersten Zeile.

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

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