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Eine Putzfrau legal anzumelden, kann ein gutes Geschäft sein, weil man eine Steuerermäßigung von 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 510 Euro, bekommt. Da man für eine Putzfrau als Minijobber nur zwölf Prozent pauschale Abgaben zahlt, bekommt man bis zu einem Arbeitslohn von 285 Euro im Monat sogar mehr Steuernachlass, als die Putzfrau Abgaben kostet.

Welche Abgaben werden fällig? Für Beschäftigte im privaten Haushalten sind es nur insgesamt zwölf Prozent. Das sind fünf Prozent Rentenversicherung, fünf Prozent Krankenversicherung und zwei Prozent pauschale Lohnsteuer. Dazu kommen ab September 2015 2,9 Prozent Abgaben für Unfallversicherung und Umlagen. Dann sind es insgesamt 14,9 Prozent.

Nicht jede Tätigkeit im Haushalt fällt unter die Begünstigung: Zwölf Prozent statt 30 Prozent Abgaben gibt es nur für begünstigte Tätigkeiten. Das sind z. B. Reinigung der Wohnung, Kochen, Gartenpflege oder Betreuung von alten oder kranken Menschen, unter Umständen auch Kinderbetreuung. Nicht begünstigt und damit voll abgabepflichtig sind zum Beispiel Nachhilfeunterricht, Sprachunterricht oder Fußball-, Tennis- und anderer Unterricht.

Rentenversicherung: Falls sich die Putzfrau nicht befreien lässt, muss sie die Differenz zwischen dem normalen Rentenbeitragssatz (2015: 18,7 Prozent) und dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag (fünf Prozent) selber bezahlen, also 13,7 Prozent. Das ist also deutlich mehr Abzug als bei einem normalen Minijob. Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen durch schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber. Die Befreiung kann nur einheitlich für alle Minijobs zusammen erfolgen.

Kann man einen Extra-Haushalts-Minijob haben neben einem normalen Minijob? Ja, im Prinzip schon, aber nur bis zur Summe von insgesamt 450 Euro. Wenn Ihre Putzfrau also schon bei Tengelmann auf 450 Euro-Basis arbeitet, kann sie nicht bei Ihnen auch noch einen Minijob im Haushalt haben.

Kann man Familienangehörige als Hausgehilfin beschäftigten? Ja, wenn er oder sie woanders wohnt. Es klappt aber nicht, wenn der Angehörige im gleichen Haushalt wohnt.

Beispiel: Der Vater wohnt allein, die Tochter lebt in einem anderen Haushalt. Der Vater kann dann die Tochter durchaus als Haushaltsgehilfin anstellen, wenn der Arbeitsvertrag durchgeführt wird wie unter Fremden.

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