Bei einem Berliner Testament ordnen die Ehegatten an, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testamentes ist sehr verbreitet, doch viele Eltern sind sich der Nachteile nicht bewusst.
- Nachteil Nummer 1: Beim Berliner Testament wird der Übergang des Vermögens zweimal besteuert. Einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter.
- Nachteil Nummer 2: Beim Berliner Testament verschenken die Kinder den Erbschaftsteuer-Freibetrag (400.000 Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt.
- Nachteil Nummer 3: Der Erbschaftssteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den überlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ungünstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schlägt doppelt zu. Einmal beim Vermögensübergang auf den überlebenden Ehegatten und dann erneut beim Übergang auf die Kinder.
- Nachteil Nummer 4: Der überlebende Ehegatte kann das Vermögen (mit einem neuen Ehepartner) verprassen, sodass den Kindern nichts verbleibt.
Übrigens: Für kinderlose Ehepaare dagegen ist das Berliner Testament durchaus empfehlenswert!
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß