Natürlich kann es passieren, dass ein guter neuer Mitarbeiter gleich an seinen ersten Arbeitstagen krank wird. Oft ist es aber ein Alarmsignal erster Güte und man kann damit rechnen, dass derjenige noch sehr oft blau machen wird.
Wenn man dann sofort kündigt (während der Probezeit übrigens mit einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nicht anders geregelt), stellt sich die Frage, ob man das Gehalt trotzdem zahlen muss, obwohl der Neue nie oder kaum gearbeitet hat.
Manche Chefs kennen nicht die Wartezeit von vier Wochen: Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von vier Wochen (= 28 Kalendertagen) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat, tritt danach die Pflicht zur Entgeltfortzahlung ein.
Trost für den kranken Mitarbeiter: Häufig ist es so, dass der Mitarbeiter in diesen Fällen Krankengeld von der Krankenkasse erhält.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß