Fleißige Minijobber würden oft gerne mehr als 450 Euro verdienen. Das geht natürlich nur mit erheblichen Abzügen. Manche kommen daher auf die (natürlich illegale) Idee, Freunde, Bekannte oder Verwandte ebenfalls als Minijobber anzumelden.
Woran sie in Zeiten der EDV-gestützten Betriebsprüfung nicht denken: Was einem Betriebsprüfer früher extreme Mühe verursacht hätte, funktioniert heute auf Knopfdruck. Er kann sich alle Mitarbeiter anzeigen lassen, die die gleiche Bankverbindung haben. Wenn der Minijobber, sowie die im gleichen Betrieb beschäftigte Großmutter und der Großvater alle dieselbe Bankverbindung haben, ist das schon ein massives Indiz, dass Oma und Opa gar nicht dort arbeiten, sondern nur angemeldet wurden, um die Minijobgrenze unzulässig zu verdoppeln oder zu verdreifachen.
Fazit: Erfundene Minijobber fliegen leichter auf, als man glaubt. Und das erst recht seit Januar 2015 mit Einführung der Pflicht zur Stundenaufzeichnung. Nun ist es noch schwieriger geworden, hier zu schummeln. Ehrlich währt am längsten.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß