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Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil bei der Erbschaftssteuer. Beispiel: Die Großeltern väterlicherseits haben erhebliches Vermögen. Die drei Enkelkinder haben schon fertig studiert und sich im Beruf bewährt. Die Großeltern können insgesamt 1,2 Millionen erbschaftssteuerfrei auf die drei Enkelkinder übertragen.

Das errechnet sich so: 200.000 Euro je Großelternteil mal zwei (einmal Oma, einmal Opa), mal drei Enkelkinder = 1,2 Millionen. (§ 16 ErbStG)

Beachten Sie: Man sollte niemals eine Schenkung vornehmen, nur um Steuern zu sparen. Das Ganze sollte eingebettet sein in ein sinnvolles Nachfolgekonzept.

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