Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Bei Inlandsreisen gilt seit 2014 bei über achtstündiger Abwesenheit eine
Verpflegungspauschale von zwölf Euro und für einen ganzen Tag Abwesenheit (24 Stunden) von 24 Euro.

Dass bei Auslandsreisen andere Tagessätze gelten, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben.

Ein häufiger Fehler jedoch: Für An- und Abreisetage im Ausland gilt nicht der halbierte Betrag wie im Inland (zwölf statt 24 Euro), sondern individuelle Sätze laut Auslandsreisekostentabelle.

Beispiel: X fliegt am Dienstagabend nach Paris, wo er am Mittwoch ganz­tägig Termine hat, und am Donnerstag früh fliegt er zurück. Die Verpflegungspauschale für Paris für den vollen Tag beträgt laut Auslandsreise­kostentabelle 58 Euro, für den An- und Abreisetag aber nicht die Hälfte davon, sondern 39 Euro. Man muss also stets in die Tabelle hineinsehen, die Sie unter www.gmbh-persönlich.de, Tipp-Datenbank abrufen können.

Übrigens: Der Satz für den An- und Abreisetag gilt unabhängig von der Reisedauer.

Ihr Steuerberater Deidesheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 53 Rezensionen
js_loader