Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

In der Urlaubszeit will man Minijobbern oft etwas Gutes tun und ihnen etwas extra zukommen lassen.

Vorsicht bei Urlaubsgeld: Diese Zahlungen werden durch zwölf geteilt und dem Minijob-Lohn aller Monate zugeschlagen. Ist dann die 450-Euro-Grenze überschritten, ist der Minijob für das ganze Jahr gekippt.

Beispiel: X bekommt 400 Euro pro Monat plus 400 Euro Weihnachtsgeld. Kein Problem, denn im Durchschnitt sind das 433 Euro, und damit ist die 450-Euro-Grenze eingehalten. Y erhält 420 Euro plus 420 Euro Sonderzahlung: Minijob für das ganze Jahr ruiniert, weil die 450-Euro-Grenze um fünf Euro überschritten wurde (420 plus 420 durch zwölf = 455).

Gelegentliches Überschreiten: Ein Minijobber arbeitet seit dem 1. Januar gegen ein Entgelt von 450 Euro im Monat. In den Monaten Februar und August wird wegen Krankheitsvertretung jeweils ein erhöhtes Entgelt von 1.200 Euro gezahlt. Das unvorhersehbare Überschreiten der Entgeltgrenze in den Monaten Februar und August bleibt ohne Auswirkung auf den Minijob.

Achtung: Die gelegentliche Überschreitung darf maximal drei Monate im Jahr betragen, und sie muss unvorhersehbar sein. Urlaubsvertretung ist nicht unvorhersehbar, ebenso z. B. hoher Arbeitsbedarf im Einzelhandel vor Weihnachten oder schönes Wetter im Ausflugsgasthaus. Eine Krankheitsvertretung muss auf Anfrage eines Prüfers belegt werden, z. B. durch AU-Bescheinigungen des erkrankten Mitarbeiters, den der Minijobber vertreten hat. Und der Mini­jobber muss fachlich in der Lage sein, den erkrankten Arbeitnehmer zu vertreten. Beispiel: Im Juni erkrankt ein Ingenieur. Der Minijobber aus dem Lager „vertritt“ ihn und erhält im Juni 2.000 Euro. Nicht sehr glaubwürdig.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader