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Die Grunderwerbssteuer war einmal bei einheitlich 3,5 Prozent. Dort haben sie nur noch Bayern und Sachsen belassen. Alle anderen Bundesländer drehen beständig an der Schraube.

Spitzenreiter sind dabei das Saarland, NRW und Schleswig-Holstein mit mittlerweile 6,5 Prozent. Beim Kauf einer teuren Immobilie (zum Beispiel zwei Millionen) fallen in diesen Bundesländern 130.000 Euro Grunderwerbssteuer an.

Das können Sie legal vermeiden:
Allerdings nur, wenn der Verkäufer als Gesellschafter einer Personengesellschaft noch fünf Jahre lang mit sechs Prozent an der Immobilie beteiligt bleibt. Denn der Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft löst keine Grunderwerbssteuer aus, wenn weniger als 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen.

Beispiel: Herr und Frau Meier besitzen eine wertvolle Immobilie je zur Hälfte als GbR-Gesellschaft. Frau Meier scheidet aus der GbR aus. Gleichzeitig tritt Herr Müller ein, übernimmt ihre 50 Prozent, außerdem weitere 44 Prozent von Herrn Meier. Nach diesen Übertragungen ist Müller mit 94 Prozent und der Alteigentümer Meier mit sechs Prozent beteiligt. So müssen es die beiden jetzt fünf Jahre und einen Tag belassen. Dann kann Meier seine restlichen sechs Prozent auch noch an Müller abgeben, Die Grunderwerbs­­­steuer wurde dann komplett vermieden. (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

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