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Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

Bleibt bis 30. Juni 2016 auf jeden Fall alles beim Alten? Das ist nicht sicher. Bis zu diesem Datum muss der Gesetzgeber spätestens handeln, er kann es aber auch schon früher tun. Wir halten es für wahrscheinlich, dass die Neuregelung bereits ab 1. Januar 2016 kommt. Aber es wäre sogar eine rückwirkende Änderung denkbar, die Übertragungen ab 17. Dezember 2014 stärker besteuert.

Hätten Sie bei rückwirkender Verschärfung Vertrauensschutz? Gene­rell wohl nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich Folgendes hervorgehoben: „Die Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen begründet keinen Vertrauensschutz gegenüber einer bis zur Urteilsverkündung rückwirkenden Neuregelung, die einer exzessiven Ausnutzung der gleich­heits­widrigen Paragrafen 13a und 13b ErbStG die Anerkennung versagt.“.

Was hat die Verfassungsrichter besonders gestört?

  • Die Verschonung wird unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt. Insbesondere große Unternehmen sollen davon nicht mehr profitieren. Was aber genau unter „groß“ verstanden wird, das ließen die Verfassungsrichter offen.
  • So genanntes unproduktives Verwaltungsvermögen ist bis zu 50 Prozent unschädlich. Ihrer Meinung nach dürfen hier maximal 15 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehen.
  • Ein Ziel der Begünstigung sollte es sein, Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gibt es eine Lohnsummenprüfung, von der allerdings Firmen mit bis 20 Mitarbeitern generell verschont werden. Das hat das Gericht gestört.

Fazit: Wer nach der Urteilsverkündung nun noch sehr wertvolle Betriebe übertragen und sich dabei auf die 85-prozentige Freistellung verlassen will, der sollte genau prüfen lassen, ob er wirklich auch jetzt noch in den Genuss dieser Regelungen kommt. Denn die Fortdauer der jetzigen Regelungen ist eben nicht so hundertprozentig, wie es bisher oft dargestellt wurde.

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