Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Rentenversicherung: Nächstes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 5.950 Euro auf 6.050 bzw. 5.200 Euro im Monat (West/Ost).

Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2015 bundeseinheitlich auf 54.900 Euro jährlich. Die Beitrags­bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenver­sicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze ist maßgebend für die Frage, ab wieviel Jahresverdienst jemand aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden darf, während die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze darstellt, auf deren Basis Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Die so genannte „Bezugsgröße“, die für viele Werte der Sozialversicherung wichtig ist, steigt auf 2.835 Euro bzw. 2.415 Euro pro Monat (West/Ost).

Ihr Steuerberater Freinsheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader