Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das gilt natürlich auch für Minijobber. Auch hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Minijobbern im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt – allerdings höchstens für 42 Tage – in ungeminderter Höhe fortzuzahlen.
Für alle Arbeitnehmer, egal ob Minijobber oder „normal“, gilt: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Wichtiger Unterschied: Ist ein „normaler“ Arbeitnehmer länger als diese sechs Wochen (42 Tage) krank, hat er in aller Regel Anspruch auf Krankengeld. Ein Minijobber hat jedoch niemals Anspruch auf Krankengeld.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß