Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Kosten für das selbst bewohnte Privathaus kann man eigentlich nicht absetzen – außer, es handelt sich um „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sowie Handwerkerleistungen (§ 35 a EStG). Den Abzug von Schneeräumleistungen lehnten Finanzämter daher meist ab mit dieser Begründung: „Schnee geräumt wird nicht auf dem Grundstück, sondern neben dem Grundstück auf öffentlichem Grund und damit ist es nicht begünstigt“.

Nun dieses erfreuliche Urteil durch den Bundesfinanzhof: Schneeräumen auf dem Gehweg ist sehr wohl steuerlich abzugsfähig, auch wenn der Gehweg außerhalb des Grundstücks liegt. (BFH, 20.03.14, VI R 55/12, BFH/NV 14, 1147)

Anschluss ans öffentliche Gasnetz: Hier hatte das Finanzamt den Abzug verweigert mit dem Argument, dass die Anschlussleitungen dem Versorgungsunternehmen gehören, und damit seien das keine Kosten des eigenen Hauses. Auch das wurde jetzt zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: Entscheidend sei, dass die Handwerkerleistung dem Haushalt dient. (BFH, 20.03.14, VI R 56/12, DStR 14, 1152)

Ihr Steuerberater Deidesheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 63 Rezensionen
js_loader