Falls Sie ein Fahrtenbuch führen, muss dieses folgende Pflichtangaben enthalten: Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Gesprächspartner sowie den Kilometerstand bei Reisebeginn und Reiseende.
Tipp: Die Uhrzeit der Abfahrt und Rückkehr ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Denn auf diese Art und Weise kann man das Fahrtenbuch in einem Aufwasch dazu nutzen, die Verpflegungspauschalen bei mehr als acht oder mehr als 24 Stunden Abwesenheit auszurechnen.
Ihr Vorteil: Dadurch lassen sich mit einem sauber geführten Fahrtenbuch zusätzlich noch ein paar Hundert Euro Steuern im Jahr sparen.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß