2015 ist es soweit: Die große Koalition will, dass ab dann keiner mehr unter 8,50 Euro verdient – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen.
Gilt das schon? Nein. Im Moment befindet sich das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. April 2014 gebilligt und ins Parlament eingebracht – beschlossen ist vom Gesetzgeber aber noch nichts.
Ausnahmen von den 8,50 Euro: Für Minijobber sollen keine Ausnahmen gelten, wohl aber für
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Jobantritt
- Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung
- Praktikanten in Berufsvorbereitung.
Gibt es auch jetzt schon einen Mindestlohn? Ja, von den rund 70.000 Tarifverträgen sind zur Zeit 501 allgemeinverbindlich – und die meisten enthalten einen Mindestlohn. Der gilt auch jetzt schon, aber eben nicht einheitlich, nicht flächendeckend und immer nur für die jeweilige Branche.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß