Minijobs sind generell rentenversicherungspflichtig. Insbesondere dann, wenn der Job seit 1. Januar 2013 aufgenommen oder nach diesem Datum auf 401 bis 450 Euro aufgestockt wurde. Der Minijobber kann zwar widersprechen, aber der Arbeitgeber muss das innerhalb von einer Ausschlussfrist von sechs Wochen an die Minijobzentrale melden.
Jetzt gibt’s Fristverlängerung: Das hat einigen Arbeitgebern Schwierigkeiten bereitet, und deshalb wurde nun diese Meldefrist für den Befreiungsantrag bis 30. Juni 2014 verlängert (Minijobzentrale, Newsletter vom 18.03.14).
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
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