Bei Leasingverträgen empfiehlt es sich grundsätzlich, Verträge mit Kilometerabrechnung abzuschließen. Denn nur bei diesen ist man – im Gegensatz zu Verträgen mit Restwertabrechnung – das Restwertrisiko bei der Verwertung des gebrauchten Leasingautos los.
Nun gibt es aber manche Leasingfirmen, die mit günstigen Raten locken und das mit versteckten unverschämten Nachzahlungen für Zuviel-Kilometer kompensieren.
Uns wurden Fälle bekannt, in denen einige französische Leasinggeber mit exorbitanten Nachzahlungen von 20 bis 30 Cent für Kleinwagen den Verlust aus der niedrigen regulären Leasingrate wieder hereinholen wollten, wenn jemand das Auto mit zu vielen Kilometern zurückgab.
Gegenbeispiel für faire Vereinbarungen: 1er-BMW mit nur ca. drei bis fünf Cent Nachzahlung je Kilometer.
Fazit: Achten Sie also auf diesen Nachzahlungs-Satz beim Abschluss eines Leasingvertrages, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Ihr Steuerberater Neustadt
Dienes + Weiß