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Das ist bekannt: Wer von einem Bauträger ein Grundstück kauft und diesen dann mit der Errichtung des Gebäudes beauftragt, muss auch für die Bauleistung Grunderwerbssteuer zahlen. Aber: Sucht man sich hingegen nach dem Grundstückskauf für die Bau­leistung eigenständig eine Baufirma, wird auf die Bauleistung keine Grund­erwerbssteuer fällig.

Überraschung: Falls die Baufirma und der Verkäufer des Grundstücks „heimlich“ zusammenwirken, wird volle Grunderwerbssteuer fällig – selbst wenn der Erwerber von dem „Komplott“ gar nichts weiß. Der Fall lag so: Ein Bauherr kaufte ein Grundstück von seiner Bank und beauftragte zwei Wochen später eine Baufirma, die sich bei ihm gemeldet hatte, da sie „zufällig“ von diesem Grundstückskauf erfahren hatte. Was der Bauherr nicht wusste: Die Baufirma hatte einen Vermittlungsvertrag mit der Bank abgeschlossen, die eine Provision von der Baufirma erhielt, falls diese zum Zuge kam.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Damit fällt auch auf die Bauleistungen Grund­erwerbssteuer an (BFH, 19.06.13, II R 3/12, DB 13, 2249). Und das kann heutzutage richtig teuer werden: Denn die Grunderwerbssteuer beträgt mittlerweile je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent.

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