Sie nutzen im Sommer z. B. nur Ihr Cabrio als Geschäftswagen und lassen das Winterauto stehen? Dann sollten Sie dieses abmelden oder mit einem Saison-Kennzeichen ausstatten (z. B. „11/03 = November bis März“).
Denn sonst wird die doppelte Steuer laut Ein-Prozent-Regel fällig. Diese muss man nämlich bei jedem Auto versteuern, bei dem eine Privatnutzung möglich ist. Ob man tatsächlich privat fährt, ist egal. Unmöglich wird die Nutzung erst, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder aufgrund des Saison-Kennzeichens nicht bewegt werden darf. Nur dann entfällt die Dienstwagensteuer für diese Monate.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß