Exportunternehmer, die sich über die 2012 eingeführte „Gelangensbestätigung ärgern“, lassen den Spediteur oder den selbst abholenden Unternehmer diese bisweilen gleich bei der Abholung am Werkstor unterschreiben.
Das ist natürlich barer Unsinn, denn die Bestätigung, dass das Wirtschaftsgut ins Ausland gelangt ist, kann denklogisch erst ein paar Tage später erstellt werden, wenn das Wirtschaftsgut eben dort angekommen ist.
Wer sich schon am 15. April bestätigen lässt, dass der Container am 23. April in Bukarest angekommen ist, schießt ein Eigentor.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß