Wer Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss den Gewinn versteuern. Aber das ist noch nicht alles. Denn, woran viele nicht denken: Besteuert wird nicht nur der Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, sondern es werden auch die Abschreibungen nachversteuert.
Beispiel: X hat 2007 für 200.000 Euro eine Wohnung in München gekauft und verkauft sie 2014 für 300.000 Euro. In diesem Zeitraum hat er 21.000 Euro abgeschrieben. X versteuert nicht nur den Gewinn von 100.000 Euro, sondern muss auch die Abschreibung von 21.000 Euro nachversteuern.
Besonderheiten bei selbst genutzten Immobilien: Erfreulich: Selbst genutzte Immobilien kann man ohne Beachtung einer Frist sofort steuerfrei verkaufen. Unerfreulich: Das gilt nicht für ein Arbeitszimmer. Insoweit ist der Gewinn nicht steuerbefreit, selbst wenn man aufgrund der Abzugsbeschränkungen gar keine Kosten absetzen konnte. Es lohnt sich daher nur selten, ein Arbeitszimmer geltend zu machen.
Ihr Steuerberater Maxdorf
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