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Wer Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss den Gewinn versteuern. Aber das ist noch nicht alles. Denn, woran viele nicht denken: Besteuert wird nicht nur der Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, sondern es werden auch die Abschreibungen nachversteuert.

Beispiel: X hat 2007 für 200.000 Euro eine Wohnung in München gekauft und verkauft sie 2014 für 300.000 Euro. In diesem Zeitraum hat er 21.000 Euro abgeschrieben. X versteuert nicht nur den Gewinn von 100.000 Euro, sondern muss auch die Abschreibung von 21.000 Euro nachversteuern.

Besonderheiten bei selbst genutzten Immobilien: Erfreulich: Selbst genutzte Immobilien kann man ohne Beachtung einer Frist sofort steuerfrei verkaufen. Unerfreulich: Das gilt nicht für ein Arbeitszimmer. Insoweit ist der Gewinn nicht steuerbefreit, selbst wenn man aufgrund der Abzugs­beschränkungen gar keine Kosten absetzen konnte. Es lohnt sich daher nur selten, ein Arbeitszimmer geltend zu machen.

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