Auf eBay tummeln sich viele als Privatleute getarnte Händler, die ihre Umsätze steuerlich nicht ordnungsgemäß deklarieren. Deshalb überwachen inzwischen die Finanzämter planmäßig Aktivitäten auf eBay und forschen genauer nach, wenn jemand dort wiederholt Artikel verkauft.
Gewerblich ist man aber nur, wenn man ständig Gegenstände ankauft und wieder verkauft. Wer hingegen einen ganzen Haushalt auflöst und eine Vielzahl von privaten Gegenständen verkauft, ist eben nicht gewerblich tätig. Auch dann nicht, wenn es sich – wie im konkreten Fall – um 142 Pelzmäntel innerhalb von 14 Monaten handelt.
Übrigens muss nicht der eBay-Verkäufer nachweisen, dass er nicht unternehmerisch tätig ist, sondern das Finanzamt muss ihm das Gegenteil beweisen. (FG Baden-Württemberg, 18.07.12, 14 K 702/10, anhängig beim BFH, XI R 43/13)
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß