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Geschenke über zehn Euro netto (ja, zehn Euro, nicht 35 Euro) sind beim Empfänger steuerpflichtig. Dem kann man entgehen durch die Pauschal­steuer in Höhe von 30 Prozent (§ 37 b EStG).

Das ist ein Wahlrecht: Sie als Schenker müssen diese 30-prozentige Steuer nicht bezahlen. Dem „freiwilligen“ Entschluss zur Zahlung dieser Steuer versuchen Steuer­prüfer bisweilen nachzuhelfen, indem sie mit Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der Geschenkempfänger drohen.

Das hat uns nun ein befreundeter Betriebsprüfer verraten: Diese Drohung ist meistens nur Bluff. Kaum ein Lohnsteuerprüfer hat Lust, wegen 100 Weinflaschen für 15 Euro stundenlang Kontrollmitteilungen an alle möglichen Finanzämter zu verschicken. Dies umso mehr, als die daraus resultierende Mehrsteuer gar nicht in der Statistik des fleißigen Betriebsprüfers auftauchen würde. Die Drohung mit den Kontrollmitteilungen bei kleinen Geschenken ist also meistens nur ein zahnloser Tiger.

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