Spendieren Sie Ihrem Azubi die Bahn- bzw. Busfahrkarte zusätzlich zur Ausbildungsvergütung? Normalerweise kosten Jobtickets 15 Prozent Pauschalsteuer. Diese können Sie sich jedoch bei Azubis oft sparen. Erstens ist die Pauschalsteuer sowieso nur dann sinnvoll, falls Ausbildungsvergütung plus Fahrtkostenersatz zusammen über dem steuerfreien Grundbetrag in Höhe von 917 Euro übersteigt.
Und zweitens gibt es noch ein Schlupfloch bei Fahrten zur Berufsschule: Diese können Sie nämlich in tatsächlicher Höhe (ohne Pauschalsteuer) ersetzen, weil es sich um eine „vorübergehende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ handelt (R 9.2 Abs. 2 Satz 2 LStR). Sie können dem Azubi also die Fahrkarten zur Berufsschule steuerfrei ersetzen, bzw. auch die Monatskarte, falls diese billiger ist als die einzelnen Fahrkarten. Dass der Azubi mit dieser Monatskarte dann auch in Ihren Betrieb fahren kann, ist unschädlich.
Beispiel: Anna aus Dreieich macht eine Ausbildung bei einem Betrieb in Frankfurt am Main, wo sie auch zur Berufsschule geht. Pro Woche fährt Anna dreimal in den Betrieb und zweimal in die Berufsschule. Eine Einzelfahrt zur Schule kostet acht Euro (alle Fahrpreise fiktiv), eine Monatskarte für Auszubildende kostet 60 Euro. Da die einzelnen Karten mit durchschnittlich 68 Euro im Monat teurer wären als die Monatskarte mit 60 Euro, kann der Chef die Monatskarte spendieren. Pauschalsteuer wird nicht fällig, weil es sich um Fahrtkostenersatz für beruflich veranlasste Fahrten handelt.
Ihr Steuerberater Neustadt
Dienes + Weiß