Gold ist ein hoch spekulatives Anlagemedium. Die Rendite von Gold lag von 1872 bis 2008 inflationsbereinigt nur bei 0,6 Prozent pro Jahr – unakzeptabel für eine langfristige Geldanlage. Kurzfristig unterliegt Gold wiederum enormen Schwankungen. So ist der Goldpreis je Feinunze seit dem Höhepunkt im Sommer 2011 von 1.875 Dollar auf unter 1.400 Dollar gefallen (Stand Anfang September 2013). Was hat das für steuerliche Folgen, wenn man jetzt Gold bzw. Goldzertifikate verkauft?
Gewinne mit physischem Gold: Wer 2010 oder früher zu einem Kurs von unter 1.282 Dollar gekauft hat und nun seine Gewinne realisieren will, der hat Glück: Nach Ablauf von einem Jahr Haltedauer sind Gewinne aus sonstigen Wirtschaftsgütern steuerfrei.
Verluste: Pech hat derjenige, der vor September 2012 Gold gekauft hat, denn genauso wie die Gewinne nicht berücksichtigt werden, werden auch Verluste bei Haltedauer von über einem Jahr nicht berücksichtigt. Wer innerhalb der letzten zwölf Monate eingestiegen ist und Verluste eingefahren hat, kann diese Verluste nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus körperlichen Gegenständen oder aus Immobilien verrechnen. Eine Verrechnung dieser Verluste mit Aktiengewinnen ist nicht möglich.
Ganz anders ist die Handhabung von Goldzertifikaten: Diese gelten als Wertpapiere, was im Gewinnfall negativ ist, denn es werden auch bei Besitzdauer von über einem Jahr 25 Prozent Abgeltungssteuer abgezogen. Ein Trost hingegen ist im Verlustfall, dass man Veräußerungsverluste mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnen kann.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
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