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Es gibt einige Möglichkeiten, wie ein Mini-Jobber 700 Euro oder noch mehr verdienen kann, nämlich durch steuerfreie Zahlungen. Allerdings gibt es auch Sonderzahlungen an Mini-Jobber, die Gefahren auslösen. Hier die wichtigsten – und wie Sie die Gefahr vermeiden.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld: Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld werden durch zwölf geteilt und auf alle Monate verteilt. Soll Ihr Jobber also Weihnachtsgeld bekommen, dürfen Sie nicht 450 Euro Monatslohn vereinbaren. Denn Sie brauchen noch Luft für ein 13. Monatsgehalt. Beispiel: 400 Euro Minijob-Lohn plus 600 Euro Weihnachtsgeld ist kein Problem, denn dann sind die 450 Euro pro Monat (400 plus 600 geteilt zwölf) genau ausgeschöpft.

Gelegentliches Überschreiten in maximal zwei Monaten:
In zwei Monaten im Jahr darf der Minijobber auch mehr verdienen, sogar 1.000 oder 2.000 Euro. Dies aber nur, wenn die Überschreitung „nicht vorhersehbar“ war. Der Urlaub eines Kollegen oder schönes Wetter bei einer Ausflugsgaststätte sind keine solchen Umstände. Achtung: Dieses Schlupfloch wird sehr streng geprüft!

Überstunden clever abgelten:
Kommen fleißige Mitarbeiter manchmal über die 450-Euro-Grenze, können Sie nicht einfach so mehr als 450 Euro auszahlen, ohne den Minijob zu gefährden. Bezahlen Sie den Überhang doch einfach mit steuerfreien Leistungen. Falls Sie Einzelhandel betreiben, bieten sich Rabattgutscheine an. Das ist möglich bis zu 1.080 Euro im Jahr. Beispiel: Frau D. arbeitete auf Minijob-Basis in einem Modegeschäft. Im April hat sie 600 Euro verdient. Sie bekommt 450 Euro in bar und einen 150-Euro-Gutschein für den Laden ihres Arbeitgebers. Die Gutscheine sind steuer- und sozialabgabenfrei und zählen bei der 450-Euro-Grenze nicht mit. Achtung: Das klappt nur, wenn der Mini-Jobber mit dieser Art der Bezahlung einverstanden ist und wenn die Gutscheine für Ihr eigenes Sortiment gelten. (§ 8 Absatz 3 EStG)

Ständige Überschreitungen?
Midi-Job prüfen! Für Arbeitnehmer mit einem Hauptjob oder für verheiratete Mini-Jobber lohnt sich nur der klassische Minijob. Bei einem Alleinstehenden (ohne Hauptjob) ist aber der so genannte Midi-Job durchaus attraktiv. Vielleicht nicht unbedingt 451 Euro, aber sehen wir uns einmal einen 485-Euro-Job an. Der kostet Sie sogar etwas weniger als ein 450-Euro-Job: Nämlich 587 statt 590 Euro. Ihre Mitarbeiterin bekommt gut 425 Euro netto. Sie zahlt also etwa 25 Euro für deutlich verbesserten sozialen Schutz. Denn sie ist dann arbeitslosenversichert, erwirbt höhere Ansprüche in der Rentenversicherung und ist krankengeldberechtigt. All das gibt es beim 450-Euro-Job nicht.

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