Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Krankheitskosten kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen, muss aber eine „zumutbare Belastung“ gegenrechnen. Die Kosten von Berufskrankheiten sind hingegen ungekürzt als Werbungskosten abziehbar.

Burnout ist jedoch keine typische Berufskrankheit, daher kommt ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten nicht in Betracht (FG München, 26.04.13, 8 K 3159/10, juris; Az. BFH: VI R 36/13).

Ihr Steuerberater Freinsheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader