Wie nun in der Hoeneß-Affäre herauskommt, soll Hoeneß angeblich Millionenverluste mit Telekom-Aktien erlitten haben (BamS, 19.05.13). Manche fragen sich da: Wie kann jemand eigentlich Steuern hinterziehen, wenn er doch Verluste macht?
Dazu sollten Sie wissen: Selbstverständlich kann man Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu einer Million Euro (Ehegatten: doppelter Betrag/Verluste bis 2012 nur 511.500 Euro) ein Jahr zurücktragen bzw. zeitlich unbeschränkt vortragen. Dazu ist aber die amtliche Feststellung des Verlustes durch einen so genannten Verlustfeststellungsbescheid notwendig. Dieser setzt wiederum voraus, dass man Steuererklärungen abgibt bzw. seine Wertpapiergeschäfte ordnungsgemäß deklariert. Wer alles geheim hält, kann natürlich auch keinen Verlustfeststellungsbescheid bekommen, und damit fehlt die formelle Voraussetzung, um Aktienverluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß