Viele Unternehmer lassen die Umsatzsteuer-ID-Nr. von neuen EU-Kunden in der Buchhaltung kontrollieren. Dann ist es aber meistens schon zu spät. Denn wenn die Rechnung geschrieben wird, wurde die Ware ja längst ausgeliefert – vielleicht sogar Wochen oder gar einen Monat vorher.
Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID-Nr. ist deshalb Vertriebsaufgabe. Der Verkäufer muss die Nummer prüfen, bevor er einen Verkauf in ein EU-Land abwickelt.
Qualifizierte oder einfache Prüfung? Bei Neukunden muss zwingend eine qualifizierte Abfrage gemacht werden (möglich über http://evatr.bff-online.de oder Telefon 02 28/406-12 22). Bei jedem weiteren Umsatz an einen Bestandskunden genügt die einfache Abfrage, ob die Nummer noch gültig ist.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
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