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Über die Krankenversicherung studierender Kinder sollten Sie dies wissen: Familienversicherung: Falls die Eltern gesetzlich oder freiwillig krankenversichert sind, kann das Kind kostenlos bei den Eltern mitversichert werden. Maximal ist ein Minijob bis 450 Euro im Monat erlaubt. In den Semester­ferien dürfen es auch mehr sein, sofern das Einkommen nicht regelmäßig ist. Ab dem 25. Geburtstag des Kindes ist Schluss mit der Familienversicherung – Studium hin oder her.

Studentische Krankenversicherung: Wer mehr verdient als 450 Euro oder über 24 ist, kann Mitglied in der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkasse werden (maximal bis zum 30. Geburtstag möglich). 2013 beträgt der Tarif bei allen Kassen monatlich: 64,77 Euro Krankenversicherung plus 13,73 Pflegeversicherung.

Sozialabgaben: Verdient ein Student während des Studiums dauerhaft mehr als 450 Euro, muss der Arbeitgeber nur Rentenversicherungsbeiträge abführen (eine Hälfte trägt der Student). Die Krankenversicherung zahlt der Student alleine. Arbeitslosen-Versicherung fällt keine an.

Falle Nummer 1 – Arbeit zwischen Abitur und Studiumsbeginn: Wer noch nicht immatrikuliert ist, ist kein Student und kann daher die Vorteile der studentischen Krankenversicherung nicht nutzen. Wer also vor Studiumsbeginn schon einmal ein paar Monate voll verdient, zahlt auch die vollen Sozialabgaben und scheidet aus der Familienversicherung aus.

Falle Nr. 2 – nur für echte Studenten: Die studentische Krankenversicherung ist nur für echte Studenten möglich. Und die müssen mit Immatrikulationsbescheinigung an  einer (staatlichen oder privaten) Universität immatrikuliert sein. In den letzten Jahren sind private Bildungsinstitute aus dem Boden geschossen, die alle möglichen „Studiengänge“ anbieten. Viele davon sind aber nicht als echtes Studium anerkannt und so greift hier auch keine studentische Krankenversicherung. Das Gleiche gilt für Studenten, die sich bloß pro Forma einschreiben und auch während des Semesters über 20 Stunden arbeiten. Für beide Gruppen (Studenten an unechter Uni und überwiegend arbeitende Studenten) heißt das: Arbeit während des so genannten „Studiums“ führt zu voller Sozialabgabenpflicht.
 

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