Vor ein paar Jahren hat der Gesetzgeber eine Pauschalierungsmöglichkeit für Geschenke an Kunden eingeführt. Was eigentlich als Wohltat gedacht war, wurde von der Finanzverwaltung bald missbraucht, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.
Das lief in aller Regel so ab: Bei einer Lohnsteuerprüfung drohte der Prüfer damit, Kontrollmitteilungen zu versenden, um alle Geschäftspartner, die Geschenke im Wert von über zehn Euro erhalten haben, zur Versteuerung derselben zu zwingen.
Das soll ab 2013 vorbei sein: Zumindest bei Geschenken aus persönlichem Anlass bis 40 Euro brutto wird das abgeschafft. Mit einer Rundverfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt, die bundesweit gilt, gilt die Steuerfreiheit für Sachbezüge bis 40 Euro brutto nun auch für Kunden (OFD Frankfurt, 10.10.12, S 2297B-A-1ST-222, juris).
Achtung: Damit ist die Steuerpflicht von Weihnachtsgeschenken im Wert von über zehn Euro noch nicht aus der Welt geschafft, denn Weihnachten ist kein „persönlicher Anlass“. Persönlich ist etwa Geburtstag, Verlobung, usw.
Wünschenswert für die Zukunft: Der Gesetzgeber sollte Geschenke bis 35 Euro netto steuerfrei stellen, damit hier ein Gleichlauf mit der Betriebsausgabenabzugs-Grenze geschaffen wird.
Ihr Steuerberater Neustadt
Dienes + Weiß