Im Jahr 2010 wurden die Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge stark gelockert. Viele Gestaltungen sind seitdem möglich, die zuvor noch undenkbar waren. Aber wie man es auch macht, so ist doch mit den Sachbezügen immer ein gewisser Aufwand verbunden. Man muss irgendwo Gutscheine kaufen oder Waren bestellen und verteilen oder Benzinrechnungen kontrollieren usw. usf.
Aufladbare Guthabenkarten vereinfachen das: Hier können Sie das Guthaben jeden Monat bequem von ihrem Rechner aus aufladen. Das läuft technisch so ab: Sie bestellen die Karten, verteilen sie an die Mitarbeiter und laden sie von Ihrem Rechner aus auf. Dann schicken Sie Ihren Mitarbeitern eine E-Mail zum Beispiel mit folgendem Inhalt: „Ihr Guthaben für den Monat Januar in Höhe von 44 Euro wurde soeben überwiesen. Sie können das nun bei allen Vertragsunternehmen einlösen, eine Auszahlung in Bargeld ist ausgeschlossen.“
Vorteile: Sie haben den lästigen Aufwand los, irgendwelche Belege kontrollieren zu müssen oder Gutscheine zu besorgen und zu verteilen, geschweige denn Waren zu bestellen und zu verteilen. Vorteil für den Mitarbeiter:
Er kann das Guthaben auf der Karte sammeln und zum Beispiel, nachdem er für fünf Monate 44 Euro bekommen hat, dann für 220 Euro etwas bei Amazon bestellen. Anbieter: Edenred (einlösbar bei Media Markt, amazon und vielen anderen), sowie zahlreiche Tankstellen-Ketten. Hinweis: Rein steuerlich entsteht der Zufluss im Monat des Aufladens der Karte, nicht im Monat der Verwendung (R 38.2 Absatz3 Satz 1 LStR 2011). Wenn der Arbeitnehmer das Guthaben über Monate hinweg sammelt, führt das also trotzdem nicht zum Überschreiten der 44-Euro-Grenze.
Nachteil: Der Arbeitgeber hat keinen Vorsteuerabzug, weil die Aussteller der Guthabenkarten keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Denken Sie daran, dass Sachbezüge bis zu insgesamt 44 Euro brutto im Monat pro Mitarbeiter steuerfrei sind.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß