In bestimmten Branchen (s. unten) muss ein neuer Arbeitnehmer noch vor Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung (gegebenenfalls übers Internet) angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn zu dieser Zeit in Ihrer Steuerkanzlei niemand mehr arbeitet (zum Beispiel am Wochenende oder nachts). Bei Arbeitsantritt vor Anmeldung können Bußgelder von 750 Euro pro Arbeitnehmer anfallen. Tipp: Es gibt mittlerweile sogar eine iPhone-App für die Sofortmeldung.
Für diese Branchen ist die Sofortmeldung vorgeschrieben: Baugewerbe, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen, Gebäudereinigung, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Schaustellergewerbe, Messebau, Personenbeförderung, Forstwirtschaft, Fleischwirtschaft. (§ 28a SGB IV)
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß