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Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus, aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen, weil er keine Mieteinkünfte habe.

 

Neues Urteil des Bundesfinanzhofs: Die Ehefrau kann die Schulden dann absetzen, wenn sie die gesamtschuldnerische Haftung für das Darlehen ihres Ehemannes übernommen hat. Sie muss also gegenüber der Bank erklärt haben, dass sie im Zweifel für die Zinsen und Tilgung haften würde. Wer den Kredit tatsächlich bedient, ist dann egal. (BFH, 20.06.12, IX R 29/11, juris)

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