Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Grenzbeträge sind im Steuerrecht oft sehr wichtig und werden häufig durchein­andergebracht. Diese sollten Sie kennen:

Zehn Euro netto: Geschenke bis 10,00 Euro netto gelten als Streuwerbe­­artikel. Folge: Sie sind beim Empfänger nicht steuerpflichtig und man muss die Namen der Empfänger nicht notieren.

35 Euro netto: Diese Netto-Freigrenze gilt für Geschenke an Geschäftspartner. Geschenke dürfen höchstens bis zu dieser Grenze pro Kopf und Jahr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ein Cent darüber, und das Geschenk ist nicht abzugsfähig. Verpackungs- und Versandkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage nicht. Vorsicht: Geschenke sind beim Empfänger steuerpflichtig! (ausgenommen Streuwerbeartikel bis zehn Euro; s. o.).

40 Euro brutto: Diese Grenze gilt für Geschenke an Mitarbeiter aus persönlichem Anlass (Geburtstag, Verlobung, usw.) und kann pro Jahr mehrfach genutzt werden. Ebenso muss diese Betragsgrenze zur Lohnsteuerfreiheit eingehalten werden bei Bewirtungen von Arbeitnehmern aus betrieblicher Veranlassung (zum Beispiel, um schnellere Weiterarbeit nach dem Essen zu gewährleisten).

44 Euro brutto: Diese Bruttofreigrenze gilt für steuerfreie Sachbezüge. Jeder Mitarbeiter kann im Monat maximal steuerfreie Sachbezüge (zum Beispiel Benzingutschein, Warengutschein) bis 44 Euro brutto erhalten. Ein Cent mehr und alles ist steuerpflichtig.

110 Euro brutto: Das ist die Bruttofreigrenze der maximalen Kosten je Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug usw.), bis zu der keine Lohnsteuer anfällt.

150 Euro brutto: Für den Vorsteuer­abzug sind bei Rechnungen bis 150 Euro brutto (Kleinbetragsgrenze) folgende Angaben entbehrlich: Nettobetrag, Mehrwertsteuerbetrag in Euro und Cent, Rechnungsempfänger, Rechnungs- und Steuernummer. Sehr wohl müssen aber vorhanden sein: Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Bezeichnung der gelieferten Gegenstände und der Steuersatz (z. B. „19 % USt.“).

400 Euro brutto wie netto: Das ist die Obergrenze für den Monatslohn eines Minijobbers. Der vom Bundestag beschlossenen Anhebung auf 450 Euro muss der Bundesrat noch zustimmen.

410 Euro netto: Die alte und seit 2010 wahlweise wieder anwendbare Grenze für das geringwertige Wirtschaftsgut.

Ihr Steuerberater Grünstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader