Der CMR-Frachtbrief ist ein international vereinheitlichtes Dokument für die Versendung von Gütern über Speditionen. Das Feld 24 dieses Frachtbriefs enthält eine Empfangsbestätigung des Empfängers. Eine Unterschrift in diesem Feld ist zwar keine zwingende materielle Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung, es sollte aber für „Zweifelsfälle“ ausgefüllt sein.
Tipp: Lassen Sie sich also am besten stets den CMR-Frachtbrief mit ausgefülltem und unterschriebenem Feld 24 zurückfaxen bzw. -mailen.
Denn ein Zweifelsfall tritt schnell auf: Nämlich immer dann, wenn ein Finanzbeamter zu Ihnen kommt und zweifelt.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß