Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Die Überlassung eines betrieblichen Handys an einen Arbeitnehmer ist steuerfrei inklusive der übernommenen Mobilfunkgebühren. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter das Handy ausschließlich privat nutzt. (§ 3 Nr. 45 EStG)

Achtung: Die reine Umschreibung des Mobilfunkvertrags des Mitarbeiters auf Ihr Unternehmen reicht dafür aber nicht aus. Denn dann haben Sie immer noch kein „betriebliches Telekommunikationsgerät“, wie es das Gesetz fordert. Der Mitarbeiter muss Ihnen also ausdrücklich sein Handy verkaufen oder schenken, damit Sie es ihm als „betrieblich“ überlassen können. Oder Sie schaffen gleich ein neues an.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß
 

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader