Die Überlassung eines betrieblichen Handys an einen Arbeitnehmer ist steuerfrei inklusive der übernommenen Mobilfunkgebühren. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter das Handy ausschließlich privat nutzt. (§ 3 Nr. 45 EStG)
Achtung: Die reine Umschreibung des Mobilfunkvertrags des Mitarbeiters auf Ihr Unternehmen reicht dafür aber nicht aus. Denn dann haben Sie immer noch kein „betriebliches Telekommunikationsgerät“, wie es das Gesetz fordert. Der Mitarbeiter muss Ihnen also ausdrücklich sein Handy verkaufen oder schenken, damit Sie es ihm als „betrieblich“ überlassen können. Oder Sie schaffen gleich ein neues an.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß