Manche Unternehmer glauben, man müsse für den Dienstwagen eines Mitarbeiters eine sachliche Begründung haben. Das ist aber unzutreffend. Auch ein vom Mitarbeiter zu 100 Prozent privat genutzter Wagen kann ein Dienstwagen sein.
Die betriebliche Veranlassung aus Sicht des Betriebs besteht schon allein darin, dass das Auto dem Mitarbeiter überlassen wird. Der Mitarbeiter gibt sein Gehalt ja auch „privat" aus, gleichwohl ist es doch aus Sicht des Betriebs unbestreitbar eine Betriebsausgabe.
Vorsicht allerdings bei mitarbeitenden Angehörigen: Auch bei diesen ist zwar kein betrieblicher Grund für den Dienstwagen notwendig, aber hier wacht das Finanzamt ganz besonders streng darüber, ob der Arbeitsvertrag wirklich so gelebt wird, wie er auf dem Papier steht. Das Finanzamt kann zwar nicht isoliert den Firmenwagen der Tochter oder des Sohnes kippen, wohl aber den ganzen Arbeitsvertrag, wenn das Kind gar nicht wirklich im Betrieb mitarbeitet.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß