Geringwertige Wirtschaftsgüter liegen nur dann vor, wenn sie selbstständig nutzbar sind. Das ist bei Toner für einen Drucker oder Kopierer nicht der Fall. Das können Sie also als Verbrauchsmaterial sofort in den Aufwand buchen.
Tipp: Das muss man sich auch überlegen, wenn man feststellt, dass ein neuer Drucker kaum mehr kosten würde als der Ersatztoner. Einen neuen Drucker müssen Sie zu einem PC hinzuaktivieren und mit dem PC zusammen abschreiben. Verbrauchsmaterial können Sie hingegen stets sofort absetzen.
Ihr Steuerberater Freinsheim
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