Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Schon seit langer Zeit kann man Schulgeld für Privatschulen als Sonderausgabe absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 ESTG). Früher war das auf deutsche Privatschulen beschränkt, was aber nicht EU-konform war. Seit 2007 können also auch Schulgeldzahlungen an Privatschulen in anderen EU-Ländern abgesetzt werden. (EUGH, 11.09.07, „Schwarz & Gootjes-Schwarz“, DStR 07, 1670; BFH, 21.10.08, X R 15/08, BFH/NV 09, 659)

Dies gilt jedoch nicht für Privatschulen in der Schweiz: Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum europäischen Wirtschaftsraum EWR, eine Gleich­behandlung kommt also hier – aus Sicht des deutschen Fiskus – nicht in Frage. (BFH, 09.05.12, X R 3/11, LStR 12, 508)

Ihr Steuerberater Ludwigshafen

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader