Pensionskassen & Co. sind nicht so harmlos, wie es der Versicherungsvertreter erzählt. Bei Altersvorsorgemaßnahmen geht es um sehr viel Geld, deshalb können Vermittler von Finanzprodukten hier auch sehr viel Geld verdienen. Dem entsprechend haben sich zahlreiche Versicherungsvertreter inzwischen umbenannt in „Experten für betriebliche Altersversorgung“. Sie versuchen ihr Glück im Verkauf von Direktversicherungen, Pensionskassen und Unterstützungskassen an Firmenchefs. Das Ganze sei für den Arbeitgeber „völlig risikolos“, so wird stets versichert.
Ein neues Urteil bringt jedoch die Wahrheit ans Licht: Ein Arbeitgeber hatte Betriebsrenten zugesagt und diese Leistungen auf eine Pensionskasse ausgelagert. Da diese Pensionskasse nicht mehr genug Geld hatte, kürzte sie die Betriebsrenten. Einer der Firmenrentner wollte das nicht hinnehmen und verlangte von seinem Arbeitgeber den Ersatz dieser Leistungen. Zurecht, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschied: „Macht die Pensionskasse von ihrem Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber für die Leistungskürzung einzustehen.“ (BAG, 19.06.12, 3 AZR 408/10)
Fazit: Wer glaubt, er könne Betriebsrenten risikolos auf Pensions- und Unterstützungskassen & Co. auslagern und hätte dann garantiert keine Haftung zu befürchten, der ist auf dem Holzweg.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß