In manchen Gehaltsabrechnungen finden sich auch heute immer noch vermögenswirksame Leistungen („VWL“). Häufig unterliegen Chef und Arbeitnehmer dem Irrglauben, diese wären steuer- oder sozialversicherungsbefreit. Das sind sie aber nicht.
Es gibt nur eine Arbeitnehmersparzulage, die Alleinstehende allerdings nur bis zu 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr erhalten (Ehegatten das Doppelte). Falls mit der Sparrate „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ gefördert werden, gelten sogar noch niedrigere Grenzen (17.900 Euro/35.800 Euro).
Fazit: Besser verdienende Angestellte, insbesondere Alleinstehende, profitieren überhaupt nicht von den vermögenswirksamen Leistungen. Man sollte hier darüber nachdenken, das Ganze umzustellen, z. B. auf eine steuerfreie Direktversicherung.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß