Exporte in andere EU-Länder sind nur umsatzsteuerfrei, wenn man nachweisen kann, dass die Ware dorthin gelangt ist. Die Vorschriften, wie dieser Nachweis zu führen sei, wurden zu Beginn des Jahres massiv verschärft und sollten spätestens ab 1. Juli 2012 zwingend anzuwenden sein.
Gegen diese massive Verschärfung hat sich ein Proteststurm in der Wirtschaft entfacht, sodass die Änderungen nun auf Eis gelegt wurden. Der maßgebliche § 17a UStDV soll nun abermals geändert werden. Bis diese Änderung rechtskräftig ist, bleiben die alten Anforderungen weiterhin maßgeblich, so wie sie bis Ende 2011 gegolten haben. (BMF-Schreiben vom 01.06.12)
Ihr Steuerberater Neustadt
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