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Falls Sie in den Jahren vor 2009 Spekulationsverluste erlitten hatten, können Sie diese immer noch – aber nur noch bis 2013 – mit Gewinnen aus der Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen verrechnen.

Wichtig: „Einfach so“ alte Verluste mit Zinsen und Dividenden verrechnen – das geht nicht. Es muss sich um Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen handeln.

Konkret: Sie kaufen Papiere mit separatem Zins- oder Dividendenschein. Diese Scheine verkaufen Sie jeweils kurz vor Fälligkeit, um diese Gewinne mit Ihren alten Spekulationsverlusten zu verrechnen.

Wichtig: Die Aktie oder das Rentenpapier selbst müssen Sie behalten. (§ 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG i. d. F. des Gesetzes vom 14. August 2007, § 52 a Abs. 11 Satz 11 EStG)

Ihr Steuerberater Wachenheim

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