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Benzingutscheine erfreuen sich großer Beliebtheit als Extra-Zulage für fleißige Mitarbeiter. Im Folgenden daher eine Zusammenstellung der häufigsten Leseranfragen an die Redaktions-Hotline zu diesem Thema.

Was ist das besondere am Benzingutschein? Eigentlich nichts. Es gibt keine besondere steuerliche Begünstigung für Benzingutscheine, sondern eine allgemeine Freigrenze in Höhe von 44 Euro für Sachbezüge. Wahrscheinlich erfreut sich der Benzingutschein deshalb besonderer Beliebtheit, weil die Benzinpreise so stark gestiegen sind und fast jeder Benzin oder Diesel gebrauchen kann.

Warum dürfen es maximal 44 Euro sein? Weil das die monatliche Freigrenze laut § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist. Achtung: Freigrenze, nicht Freibetrag. Bekommt ein Mitarbeiter Sachbezüge in Höhe von 45 Euro, ist alles steuerpflichtig.

Darf man auch einfach einen 44-Euro-Gutschein von Aral, Shell und Co. ausgeben? Das wollte die Finanzverwaltung früher nicht dulden, aber laut einer Urteilsserie des Bundesfinanzhofs vom November 2010 ist die früher angeblich erforderliche Ausstellung auf Liter nun passé. Ein „Gutschein über Sprit im Wert von 44 Euro“ ist genauso steuerfrei wie einer auf „25 Liter“. (BFH, 11.11.10, VI R 27/09, BStBl. II 11, 386)

Kann ich meinem Mitarbeiter der Einfachheit halber auch Bargeld geben zum Tanken? Auch das ist mittlerweile möglich. Sie geben Ihren Mitarbeitern z. B. einen „Gutschein über Pkw-Treibstoff SUPER bleifrei – 30 Liter, einzulösen im Monat ….“. Anschließend erstatteten Sie den Arbeitnehmern den an der Tankstelle bezahlten Betrag und bestätigen dies auf dem Gutschein. Laut BFH sind auch solche Gutscheine steuerfreier Sachbezug. (BFH, 11.11.10, VI R 41/10, BB 11, 331)

Zählen ein Handy, Geburtstagsgeschenke oder Erholungsbeihilfen bei der 44-Euro-Grenze mit? Nein. Alles, wofür es eine gesonderte Steuer­befreiung bzw. Pauschalierungsmöglichkeit gibt, bleibt außer Betracht und kann noch zusätzlich gewährt werden.

Kann ich auch einem Mitarbeiter mit Dienstwagen einen Benzin­gut­schein geben? Warum nicht? Aber: Der Mann oder die Frau bekommt in der Regel für den Dienstwagen ja sowieso das gesamte Benzin bezahlt. In dem Fall ergibt der Gutschein also keinen Sinn.

Wie soll ich den Benzingutschein verbuchen? In der Finanzbuchhaltung am besten unter „freiwillige soziale Leistungen lohnsteuerfrei“.

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