Bis 2011 bekam man für ein volljähriges Kind nur dann Kindergeld, wenn dieses Kind maximal 8.004 Euro im Jahr verdient hat. Die Prüfung der Grenze (überschritten oder nicht?) sorgte oft für endlosen Streit mit dem Finanzamt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Grenze dankenswerterweise ab 2012 abgeschafft.Kinder in Ausbildung können nun verdienen wie viel sie wollen.
Der Gesetzgeber wittert jedoch Missbrauch: Nun sei zu befürchten, dass sich Kinder noch ein paar Jahre lang an einer Uni einschreiben, obwohl sie längst voll verdienen, nur damit die Eltern noch das Kindergeld bekommen. Allein die Einschreibe-Bescheinigung der Uni usw. genügt aber nicht, um das Kindergeld zu bekommen.
Das sollten Eltern ab 2012 beachten: Sie müssen auf Anforderung nachweisen können, dass das Kind „tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht.“
Wer hier Probleme kommen sieht, (z. B. durch besonders geschäftstüchtige BWL-Studenten, die nebenher eine Unternehmensberatung betreiben), der sollte sich im Detail mit einem BMF-Schreiben vom 07.12.11 zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze befassen.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß