Ein Disagio (Damnum) ist eine Zinsvorauszahlung, durch die man sich einen günstigeren Nominalzins sichert. Jeder Buchhalter weiß, dass man ein Disagio nicht sofort absetzen darf, sondern über die Zinsfestschreibungszeit verteilen muss.
Beispiel: Zur Finanzierung eines Neubaus nehmen Sie ein Darlehen über eine Million auf, von denen aber nur 950.000 ausgezahlt werden. 50.000 Euro Disagio behält die Bank sofort ein. Die Zinsfestschreibung läuft über zehn Jahre. Dann ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der über zehn Jahre mit jeweils 5.000 Euro aufzulösen ist.
Erstaunliche Ausnahme: Würden Sie bei einer vorzeitigen Darlehenskündigung von dem Disagio nichts erstattet bekommen, können Sie dieses sowie Bearbeitungsgebühren sofort auf einen Schlag absetzen, so ein neues Urteil. (BFH, 22.06.11, I R 7/10, DStR 11, 1704)
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß